Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Autowäsche und allen weiteren Angeboten der Firma Autopflege - Picobello.

 

1.1. Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

1.2. Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.

1.3. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.

§2 Terminvereinbarungen

2.1 Terminvereinbarungen sind im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln und werden als solche anerkannt.

2.2 Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis des Kunden und des Anbieters getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da sich diese nach der Auftragslage richtet.

§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1 Die Gültigkeit von Terminvereinbarungen bestehen bis zum vereinbarten Termin, sofern nicht mindestens drei Werktage vorher von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

3.2 Sofern kein Grund für eine Nichteinhaltung eines Termins erkennbar ist, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber von 20,00 € in Rechnung stellen bzw. geltend machen.

3.3 Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und/oder dessen Mitarbeiter bei fehlenden Wertsachen oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen geltend gemacht werden.

§4 Fahrzeugüberführung

4.1 Der Anbieter bietet dem Auftraggeber die Fahrzeugüberführung ( Abholung und Zustellung ) als Dienstleistung an. Innerhalb des Hauptaktionsradius des Anbieters ist die Fahrzeugüberführung kostenlos. Außerhalb dieses Radius wird zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber eine Fahrzeugüberführungspauschale vereinbart.

4.2 Die Abholung erfolgt ausschließlich nur von Mitarbeitern des Anbieters. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter des Anbieters.

§5Reklamationen

5.1 Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden ( Bei Übergabe des Fahrzeuges an den Auftraggeber ). Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.

5.2 Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten.

5.3 Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Anerkennung der Reklamation nicht möglich. Der Anbieter haftet nur für den unmittelbar entstandenen Schaden. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf darauf entstandene Folgeschäden.

5.4 Bei der Fahrzeugversiegelung mit Nano-Versiegelungsprodukten übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Leistungszusagen des Herstellers dieser Produkte.

§6 Haftung und Garantie

6.1 Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

6.2 Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.b. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzer etc., können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

6.3 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggresieve Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber muss bei Fahrzeugübergabe hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.

6.4 Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren ( z.b. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurden etc. ) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

6.5 Bei empfindlichen Elektrobauteilen ( z.b. Alarmanlage, Auto-Hifi etc. ) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug, dem Anbieter mitzuteilen, da sonst gegen diese keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

6.6 Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserteilung der Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs.

§7 Formalitäten

7.1 Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug wird vom Auftraggeber und Anbieter festgehalten, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen.

7.2 Bei mündlichen Vereinbarungen akzeptiert der Auftraggeber, nach Schlüsselübergabe, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§8 Preis / Kostenvoranschlag

8.1 Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind ( Persönlich / Schriftlich ), entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad und Verschleiß.

8.2 Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Anbieters dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.

8.3 Bei extremen Verschmutzungen, bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Aufpreise müssen dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung kann hierbei telefonisch erteilt werden.

8.4 Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt.

8.5 Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines Schriftlichen Kostenvoranschlages ( Angebot ); in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von vier Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

8.6 Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzellfall vereinbart ist.

8.7 Wird auf Grund des Kostenvoranschlages ( Angebot ) ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Auftraggeber überschritten werden.

§9 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

9.1 Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung oder nach Vereinbarung auf Rechnung.

9.2 Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie bei Auftragserteilung vereinbart wurden.

§10 Erweitertes Pfandrecht

10.1 Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag / Rechnung ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinem Besitz gelangten Gegenständen zu.

10.2 Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

10.3 Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

§11 Sonstiges

11.1 Erfüllungsort ist Neckargemünd (Baden-Württemberg)

11.2 Gerichtsstand ist Heidelberg (Baden-Württemberg)

11.3 Die Daten der Kunden werden soweit gesetzlich vorgeschrieben oder zur Pflege unserer Geschäftsbeziehungen erforderlich, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz behandelt.

§12 Salvatorische Klausel

12.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder lückenhafte Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages mit der lückenhaften oder unwirksamen Bestimmung gewollt hätte.

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